Mailarchivierung = Spamdatenbank aufgrund gesetzlicher Vorschriften?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle im allgemeinen Geschäftsbetrieb elektronisch bewegten Daten zu Prüfungszwecken z.B. des Fiskus' archiviert werden müssen. Auch eMails zählen zu den zu archivierenden Daten. Und schlimmer noch: _Sämtliche_ eMails, die einem Unternehmen zugehen, sind zu archivieren. Also auch der komplette Spam? Bei falschem Archivierungsansatz schon, ja, leider.
Der einzige Ansatz, Mailarchivierung gesetzeskonform durchzuführen und zugleich als Spam klassifizierte Nachrichten aus dem Archiv fernzuhalten, besteht in einer stringenten Mailserverinfrastruktur in Verbindung mit einem testatfähigen Archivsystem. Wir bieten hierfür eine Kombination aus agorum core Pro und dem REDDOXX eMail-Protector an:

